Allgemeine Geschäftsbedingungen

COWORKING | SERVICELEISTUNGEN | GESCHÄFTSADRESSEN

– nicht für Verbraucher –

Stand 13.08.2021

§ 1          Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für alle Leistungen im Bereich Coworking, die die KR Krisensicher Risikoberatung GmbH unter ihrer Marke Spreework (nachfolgend „Spreework“ oder Auftragnehmer) genannt, gegenüber ihren Auftraggebern erbringt.
  2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. Das Coworking-Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2          Vertragsabschluss & Preise

  1. Der Vertragsabschluss kommt durch das Absenden eines Angebots des Auftraggebers, in Form einer Registrierungs- und. Buchungsanfrage für einen bestimmten Tarif über das Internetportal der Spreework, und die Annahme der Registrierungs- und Buchungsanfrage durch Spreework zustande. Im Falle der Annahme erhält der Auftraggeber von Spreework eine E-Mail, in der die Annahme ausdrücklich bestätigt wird. Eine bloße Eingangsbestätigung stellt keine Annahme dar. Der Vertragsabschluss ist nicht an den Beginn eines Monats gebunden. Durch die bestätigte Registrierung und Buchung eines Tarifs wird der Auftraggeber Mitglied von Spreework.
  2. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht Spreework frei, jedes Angebot des Auftraggebers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  3. Die Anmeldung (Registrierung und Buchung) einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden.
  4. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Spreework und Auftraggeber. Es kann nicht an Dritte übertragen werden. Mitarbeiter des Auftraggebers, die Spreework nutzen, sind persönlich zu benennen.
  5. Mit der Anmeldung sichert der Auftraggeber zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
  6. Spreework ist berechtigt die Identität des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter, insbesondere beim erstmaligen Betreten der Geschäftsräume der Spreework, durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
  7. Alle Preise von Spreework sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise können dem aktuellen Preis-/Leistungsverzeichnis entnommen werden. Spreework behält sich vor, die Preise mit einer Frist von 60 Tagen zu ändern. Dem Auftraggeber steht es frei den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer Preisänderungen zu kündigen. Nach der Kündigung endet der Vertrag, sofern nichts anderes bestimmt ist, mit dem letzten Tag vor Beginn der Gültigkeit des neuen Preises.

§ 3          Vertragsgegenstand, Öffnungszeiten

  1. Gegenstand des Coworking-Angebots von Spreework ist die Bereitstellung von Arbeitsplätzen in Großraumbüros, die Nutzung von Besprechungsräumen, die Nutzung von Infrastruktur (z.B. Bildschirm, Drucker, Sichtschutz, Kaffeeküche, Internet), die Bereitstellung von Geschäftsadressen und weiteren Serviceleistungen im büroüblichen Umfang (nicht für Hostingsleistungen o.ä.). Die spezifischen Leistungen sind abhängig vom gebuchten Tarif.
  2. Die Öffnungszeiten sind werktags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und samstags 10:00 – 14:00. Der Zutritt zu den Arbeitsplätzen und Büros ist abhängig von der gewählten Vertragsart/ Tarif. Sofern Spreework über die genannten Öffnungszeiten hinaus, freiwillig öffnet, entsteht daraus kein Rechtsanspruch auf die wiederholte oder dauerhafte Gewährleistung der abweichenden Öffnungszeiten. Der Zutritt ist nur während der Öffnungszeiten zulässig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Es ist nicht gestattet, in den Räumen von Spreework zu nächtigen.
  4. Die Arbeitsplätze und Büros sind ausgestattet mit Sitzgelegenheit, Tisch, Strom und kabellosem Internetzugang (WLAN).
  5. Je nach gewähltem Tarif ist die Art der Nutzung sachlich oder zeitlich beschränkt. Sofern im Tarif nicht anders angeboten, kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien und/oder festen Arbeitsplätzen gegeben werden.
  6. Der Auftraggeber hat die zur Verfügung gestellte Ausstattung vor der Nutzung ausführlich zu überprüfen. Die Funktionsfähigkeit gilt mit Beginn seiner Nutzung als anerkannt.
  7. In Hinblick auf die von Spreework zur Verfügung gestellte Internetverbindung, ist dem Auftraggeber bewusst, dass die Bandbreite, insbesondere im Zusammenhang mit der Internetnutzung anderer Spreework-Auftraggeber, begrenzt ist. Der Internetzugang ist dem Auftraggeber nur für geschäftliche Zwecke gestattet. Das Streamen von Filmen, Musik, der Down- und Upload von Filmen und Musik sowie Live-Streaming sind zu unterlassen. Der Auftraggeber hat für den Fall der Nichtverfügbarkeit bzw. der eingeschränkten Verfügbarkeit der von Spreework zur Verfügung gestellten Internetverbindung für eine BackUp-Lösung, bspw. Internetzugang über ein mobiles Netz, selbst Sorge zu tragen. Spreework übernimmt keine Haftung bei Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkter Verfügbarkeit im Hinblick auf die zur Verfügung gestellte Internetverbindung.
  8. Ein gebuchter Tag oder Zeitpass gilt grundsätzlich als genutzt, sobald der Auftraggeber das Angebot wahrgenommen hat (d. h. die Räumlichkeiten betritt) ist, unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Kalendertages.
  9. Die Coworking-Räume sind nicht klimatisiert oder mechanisch belüftet. Eine Raumtemperatur über 26 Grad Celsius stellt keinen Mangel dar.
  10. Spreework ist für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben nicht verantwortlich.
  11. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

§ 4          Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten

  1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Rechnungsversand an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers erfolgt.
  2. Die Ausstellung und Zusendung der Rechnung für Zeit- und Buchungspässe erfolgt sofort nach Buchung.
  3. Der Rechnungsbetrag für alle Zeit- und Buchungspässe ist vorab fällig und ohne Abzug per PayPal, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift zu entrichten.
  4. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Spreework infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Spreework behält sich vor, abweichende, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber im Hinblick auf die Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten zu treffen.
  6. Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen von Spreework nebst ihrer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder von dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Verzugszinsen sind in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes vom Auftraggeber zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

§ 5          Ordnungsgemäße Nutzung und Verhaltensregeln

  1. Das Coworking-Angebot darf nur für die Zwecke genutzt werden, die der Auftraggeber bei Vertragsabschluss angegeben hat. Die Nutzung der Geschäftsräume, der Arbeitsplätze und Büros durch den Auftraggeber, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen Zutritt gewährt wurde, ist für private Veranstaltungen, insbesondere private Feierlichkeiten, untersagt. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er oder seine Erfüllungsgehilfen über die Dienste und Infrastruktur keine:
    • Handlungen vornehmen, die dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Privatsphäre von privaten, natürlichen und juristischen Personen entgegenstehen;
    • ungesetzliche Materialen innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur verbreitet;
    • Daten, Bilder, Fotografien, Grafiken, Filme oder Software, die den Gesetzen zum Schutze von geistigem Eigentum unterliegen verbreitet oder bereitstellt, es sei denn, der Auftraggeber ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Bereitstellung oder Verbreitung;
    • Schadsoftware, wie Viren, Würmer, Bots, Trojaner etc. verbreitet;
    • Illegale Downloads von urheberrechtlich geschützten Daten vornimmt;
    • Illegale, unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten innerhalb und außerhalb von Spreework betreibt;
    • Kettenbriefe, Spam und anderen unerwünschten Nachrichten und/oder Werbung verbreitet;
    • Tätigkeiten im Hinblick auf Gewinnspielen, Waffenherstellung oder Waffenhandel, gewalttätige oder pornografische Inhalte oder esoterische oder pseudoreligiöse Inhalte unternimmt.
  2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass Arbeitsplätz, Schlüssel, Transponder und Zugangskarten vor dem Zugriff Dritter, Verlust und Diebstahl geschützt sind.
  3. Bei schuldhafter Verletzung seiner Verpflichtungen, die zu einem Schaden von Spreework führen, hat der Auftraggeber diesen Schaden zu ersetzten und Spreework von Ansprüchen Dritter freizustellen.
  4. Das Mitbringen von Haustieren in die Geschäftsräume der Spreework ist untersagt.
  5. Es herrscht striktes Rauchverbot im Gebäude. Dies schließt das Dampfen bzw. E-Zigaretten mit ein.
  6. Das Mitbringen eigener Küchengeräte (z. B. Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Wasserkocher) ist untersagt.
  7. Arbeitsplätze müssen aufgeräumt hinterlassen werden (Clean Desk).
  8. Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Auftraggebers und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages.

§ 6          Betreten der Geschäftsräume, Eigennutzung durch Spreework

  1. Spreework ist berechtigt die Arbeitsplätze und Büros während der üblichen Geschäftszeiten jederzeit zu betreten. Sollte Gefahr im Verzug sein, darf Spreework die Arbeitsplätze und Büros zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne Ankündigung betreten.
  2. Spreework ist berechtigt, jederzeit angemessene Schönheitsreparaturen oder Renovierungsmaßnahmen in den Geschäftsräumen, an den Arbeitsplätzen und in den Büros – unter Ankündigung einer angemessenen Frist – durchzuführen, sofern der Geschäftsbetrieb des Auftraggebers nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  3. Spreework behält sich – unter Ankündigung einer angemessenen Frist – vor, Arbeitsplätze, Besprechungsräume und Büros für interne Zwecke komplett zu belegen und für Veranstaltungen anderer Art zu nutzen.

§ 7          Haftung

  1. Der Auftraggeber ist für die von ihm in die Geschäftsräume der Spreework mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten selbst verantwortlich. Das gilt sowohl für abschließbare Bereiche (Büros/Schränke/Spinde etc.) als auch für Allgemeinflächen.
  2. Spreework haftet nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung von Gegenständen, Unterlagen und Daten des Auftraggebers, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Spreework zurückzuführen ist.
  3. Schäden am Inventar, am Arbeitsplatz oder im Büro, die vom Auftraggeber, seinen Erfüllungsgehilfen oder Dritten verursacht wurden und über die vertragsgemäße Abnutzung hinaus gehen, trägt der Auftraggeber. Schäden sind Spreework umgehend anzuzeigen.

§ 8          Vertragslaufzeit; Kündigung; Vertragsende

  1. Der Vertrag wird auf die im jeweiligen Tarif vereinbarte Zeit bzw. auf unbestimmte Zeit geschlossen sofern nicht anders vereinbart.
  2. Der Vertrag endet bei zeitgebundenen Tarifen, automatisch mit Ablauf der gebuchten Zeit ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
  3. Bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, ist ein Kündigung seitens der Spreework oder seitens des Auftraggebers jeweils mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich. Die Kündigung hat per Textform zu erfolgen.
  4. Wurde zwischen der Spreework und dem Auftraggeber eine individuelle Vertragslaufzeit und eine individuelle Kündigungsfrist vereinbart, dann gelten diese Vereinbarungen.
  5. Mit der Kündigung des Tarifs endet auch die Mitgliedschaft bei der Spreework. Nicht aufgebrauchtes Guthaben des Auftraggebers verfällt nach der Kündigung ersatzlos.
  6. Verträge können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung seitens der Spreework gekündigt werden, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Als Gründe für eine fristlose, außerordentliche Kündigung kommen in Betracht:
  7. Ablehnung oder Nichteinhaltung der Identifikationspflicht des Auftraggebers oder seines gesetzlichen Vertreters trotz dreimaliger Aufforderung durch die Spreework,
    • erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung oder diese AGB,
    • die Nutzung der Geschäftsräume und sonstigen Leistungen zu straf-, ordnungs- und sittenwidrigen Geschäftszwecken,
    • die Überlassung des Arbeitsplatzes oder der ihm zur Verfügung gestellten Schlüssel und Transponder an Dritte,
    • bei Untervermietung,
    • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren,
    • die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.
  8. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist Spreework berechtigt, dem Auftraggeber den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und zu den Arbeitsplätzen und Büros sofort zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.
  9. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist Spreework berechtigt vorausbezahlte Rechnungsbeträge des Auftraggebers einzubehalten und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  10. Der Auftraggeber hat den Arbeitsplatz sowie die ihm zur Nutzung überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand an Spreework zurückzugeben.
  11. Gibt der Auftraggeber den Arbeitsplatz nicht fristgerecht heraus, haftet er gegenüber Spreework für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
  12. Die – je nach Tarif ggf.: – zur Verfügung gestellte Geschäftsadresse der Spreework, darf nach Vertragsende nicht mehr gebraucht oder verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich Spreework vor Schadensersatz geltend zu machen, bis die Inanspruchnahme der Geschäftsadresse endet. Der Zeitpunkt der Beendigung ist vom Auftraggeber nachzuweisen.

§ 9          Datenschutz

  1. Spreework wird die Vorschriften über den Datenschutz nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
  2. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden.
  3. Der Nutzer willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch Spreework sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
  4. Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

§ 10     Sonstiges

  1. Spreework behält sich vor diese AGB zu ändern. Eine Änderung wird dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt. Sofern der Auftraggeber der Änderungen der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Wird das Festhalten am Vertrag für den Auftraggebern aus wichtigem Grund unzumutbar, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.
  2. Der Auftraggeber erkennt an, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstige Ansprüche zugunsten des Auftraggebers im Hinblick auf die Räumlichkeiten der Spreework begründet. Entsprechende Rechte an den Räumlichkeiten bleiben allein bei der Spreework.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Spreework in Lübben (Spreewald) Deutschland, soweit es sich beim Auftraggeber um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden.